Sehr geehrte Erziehungsberechtige, liebe Eltern,
am Montag, 07. Juni 2021 starten wir in den regulären Unterricht, und wir freuen uns schön sehr auf alle Schülerinnen und Schüler. Dennoch gibt es einiges zu beachten:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige,
der Inzidenzwert ist heute (14.05.2021) zum 5. Mal in Folge unter 165.
Deshalb gilt für die Schulen gemäß KMS ZS.4-BS4363.0/784 ab Montag, 17.05.2021:
· Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen der Grundschule
· Wechselunterricht für die Abschlussklassen der Mittelschule
· Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 5 – 8 und die M9 der Mittelschule
Änderungen für den Schulbetrieb werden von den Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig bekannt gegeben.
Eine eingeschränkte Notbetreuung wird angeboten.
Voraussetzung für den Besuch des Präsenzunterrichts (Wechselunterricht) und der Notbetreuung ist die Teilnahme am Selbsttest an der Schule, alternativ ein aktueller negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest.
Ergänzende Informationen finden Sie im Elternbrief.
Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.
Unterricht ab 12.04.2021
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 gilt weiter wie bisher:
· Es findet grundsätzlich Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
· An der Grundschule findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
· Es finden in der Schule zweimal pro Woche Selbsttests für Schülerinnen und Schüler statt.
Die Teilnahme an den Tests wird vom KM nachdrücklich empfohlen, damit der Infektionsschutz noch weiter verbessert werden kann.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gelten ab dem 12. April folgende Regeln:
· Solange die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet, findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden
Jahrgangsstufen statt:
· Abschlussklassen der Mittelschule (wie bisher)
· Jahrgangsstufe 4 der Grundschule (neu!)
In diesen Klassen dürfen ab 12. April nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die
- in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder
- einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch med. geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden).
Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden.
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Weitere Informationen zu den verschiedenen Tests finden Sie unter
http://www.km.bayern.de/coronavirus-faq im Menüpunkt „Selbsttests“.
· In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
· Bitte beachten Sie weiterhin:
Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
Quelle: Kultusministerium
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
ab Montag, 22.03.2021 gilt für die Schulen im Landkreis Landshut aufgrund des hohen Inzidenzwertes Distanzunterricht.
Grundschule: Alle Klassen sind im Distanzunterricht.
Mittelschule: Alle Jahrgangsstufen wechseln in den Distanzunterricht.
Die Abschlussklassen bleiben im Wechselunterricht, es ändert sich nichts.
Weitere Informationen zur Organisation des Distanzunterrichts erhalten Sie von den Klassenlehrkräften.
Es gilt folgende Regelung:
Auf Grund der Inzidenzwerte von heute gelten für die Woche ab dem 22.03.2021 folgende Regelung der Kreisverwaltungsbehörden:
STADT und LANDKREIS Landshut: Die 7-Tage-Inzidenz liegt über 100.
Folge: Alle Schulen - auch die Grundschulen - gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen bleiben lediglich die Abschlussklassen (siehe Anlage zum KMS vom 16.02.2021). Eine Notbetreuung (Klasse 1-6) wird angeboten.
Die geltende Regelung bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers.