Notfallbetreuung für die kommenden drei Wochen
Bitte melden Sie sich bei Bedarf im Sekretariat, wenn Sie die nachfolgenden Kriterien für eine Notfallbetreuung erfüllen bzw. daher benötigen.
Die Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an der Mittelschule ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und
- die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen
- die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit
infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
- die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert
Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist
(tagesaktuell abrufbar im Internet https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)
bzw. 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.