Unterricht ab 12.04.2021
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 gilt weiter wie bisher:
· Es findet grundsätzlich Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
· An der Grundschule findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
· Es finden in der Schule zweimal pro Woche Selbsttests für Schülerinnen und Schüler statt.
Die Teilnahme an den Tests wird vom KM nachdrücklich empfohlen, damit der Infektionsschutz noch weiter verbessert werden kann.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gelten ab dem 12. April folgende Regeln:
· Solange die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet, findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden
Jahrgangsstufen statt:
· Abschlussklassen der Mittelschule (wie bisher)
· Jahrgangsstufe 4 der Grundschule (neu!)
In diesen Klassen dürfen ab 12. April nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die
- in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder
- einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch med. geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden).
Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden.
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Weitere Informationen zu den verschiedenen Tests finden Sie unter
http://www.km.bayern.de/coronavirus-faq im Menüpunkt „Selbsttests“.
· In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
· Bitte beachten Sie weiterhin:
Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
Quelle: Kultusministerium